Energy Sharing nach § 42c EnWG
Informationen für Kundinnen und Kunden Einführung
Energy Sharing bietet Anlagenbetreibern und Verbrauchern die Möglichkeit, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen gemeinsam zu nutzen. Der Gedanke ist bestechend einfach: Solarstrom, Wind oder andere regenerative Energieträger werden vor Ort erzeugt und können von mehreren Beteiligten in einer lokalisierten Gemeinschaft gemeinsam genutzt werden.
In der Praxis stellt sich die Umsetzung in Deutschland derzeit allerdings deutlich komplexer dar. Der Strom wird nicht in direkter Leitung vom Erzeuger zum Verbraucher geleitet, sondern über das öffentliche Verteilnetz bereitgestellt und auf Basis von Messdaten bilanziert und zugeordnet. Für eine funktionierende Umsetzung des Energy Sharing nach § 42c EnWG sind daher geeignete Messsysteme, vertragliche Regelungen, standardisierte Marktprozesse sowie eine verlässliche bilanzielle Abwicklung notwendig.
Übersicht der wichtigsten Punkte
1. Was versteht man unter Energy Sharing?
2. Wie erfolgt die technische und bilanzielle Umsetzung?
3. Welche Anforderungen und Voraussetzungen gelten?
4. Welche Herausforderungen bestehen aktuell noch?
5.Welche Rolle nimmt Netze Duisburg ein?
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Energy Sharing ermöglicht es Anlagenbetreibern mit erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen oder geeigneten Speichersystemen sowie Letztverbrauchern, sich zu einer lokalen Energiegemeinschaft zusammenzuschließen.
Praktisches Beispiel: Eine Photovoltaikanlage produziert Strom, der nicht vollständig vor Ort verbraucht wird. Dieser überschüssige Strom kann bilanziert anderen Teilnehmern in räumlicher Nähe zugeordnet und bereitgestellt werden.
Wichtiger Hinweis zur Funktionsweise
Der Stromfluss erfolgt nicht direkt von Dach zu Dach oder zwischen einzelnen Häusern. Stattdessen wird der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und den Verbrauchsstellen anschließend bilanziell zugeordnet. Im Hintergrund wird anhand von Messwerten abgerechnet, wer wieviel Strom erzeugt und verbraucht hat.
Zwei Rollen beim Energy Sharing
Rolle 1 – Erzeugende Person/Unternehmen: Sie betreiben eine Photovoltaikanlage, ein Windkraftwerk oder ein Energiespeichersystem. Den überschüssigen Strom können Sie mit Haushalten oder Unternehmen in Ihrer Umgebung teilen.
Rolle 2 – Verbrauchende Person/Unternehmen: Sie nutzen einen Teil Ihres Strombedarfs aus einer Energy-Sharing-Gemeinschaft. Der restliche Stromverbrauch wird durch einen regulären Stromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen gedeckt.
Im Unterschied zu Modellen, bei denen Erzeugung und Verbrauch im selben Gebäude stattfinden, wird der Strom beim Energy Sharing über das öffentliche Verteilnetz transportiert. Dies hat den Vorteil, dass überschüssiger Strom aus einer Anlage mehreren Verbrauchern bilanziell zugeordnet werden kann.
Räumliche Grenzen
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ab 1. Juni 2026) ist Energy Sharing innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines einzelnen Elektrizitätsverteilernetzbetreibers möglich. Die erzeugende Anlage und die verbrauchenden Messstellen müssen sich demnach zunächst im selben Netzgebiet befinden. Diese Gebiete orientieren sich nicht zwingend an administrativen Grenzen von Städten oder Gemeinden.
Ausblick: Ab dem 1. Juni 2028 wird eine Ausweitung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete vorgesehen.
Vertragliche Regelungen
Für die Teilnahme am Energy Sharing sind mehrere Verträge erforderlich:
- Ein Liefervertrag für den aus erneuerbaren Energien stammenden Strom
- Ein Vertrag, der die gemeinsame Nutzung des Stroms regelt
- Ein Reststromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen nach Wahl
Damit Energy Sharing funktioniert, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Intelligente Messsysteme
Sowohl an der erzeugenden oder speichernden Anlage als auch an jeder teilnehmenden Verbrauchsstelle muss ein intelligentes Messsystem installiert und in Betrieb sein. Nur dadurch können Erzeugung, Speicherung und Verbrauch anhand von viertelstündlichen Messwerten erfasst und korrekt bilanziert werden.
Geeignete Anlagen
Der Strom muss aus einer anerkannten Erzeugungs- oder Speicheranlage stammen – beispielsweise einer Photovoltaikanlage, einer Windkraftanlage oder einem Speichersystem, das ausschließlich erneuerbare Energien zwischenspeichert. Ausschlaggebend ist auch: Die Anlage und die verbrauchenden Messstellen müssen sich im selben Netzgebiet befinden.
Vertragliche Vereinbarungen
Neben den bereits genannten Verträgen werden in einem Vertrag über die gemeinsame Nutzung insbesondere folgende Punkte geregelt:
- Die Strommengen, die geteilt werden
- Der Aufteilungsschlüssel zwischen den Beteiligten
- Der Preis für den Energy-Sharing-Strom
Technische und kaufmännische Abwicklung
Die Verarbeitung von Messdaten, die bilanzielle Zuordnung und die Abrechnung erfordern spezialisierte Prozesse. In vielen Fällen wird ein spezialisierter Dienstleister zur Unterstützung hinzugezogen, um die technischen, datenseitigen und kaufmännischen Anforderungen zu erfüllen.
Trotz des vielversprechenden Ansatzes befindet sich Energy Sharing in Deutschland noch in einer frühen Umsetzungsphase:
Finanzielle Faktoren: Energy Sharing wird in Deutschland nicht staatlich gefördert. Netzentgelte, gesetzliche Umlagen und Abgaben fallen auch auf den Energy-Sharing-Anteil an. Dies kann den Kostenvorteil gegenüber einem regulären Stromtarif begrenzen.
Technische und Organisatorische Herausforderungen: Die erforderlichen Marktprozesse und Datenaustauschformate befinden sich noch im Aufbau. Damit Energy Sharing zuverlässig funktioniert, müssen die Abläufe zwischen Anlagenbetreibern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Energieversorgern und weiteren beteiligten Parteien stabil automatisiert ablaufen.
Realistische Zeitplanung: Nach aktuellem Sachstand ist damit zu rechnen, dass eine praktisch breitere Umsetzung erst im Laufe des Jahres 2027 erreichbar wird.
Netze Duisburg ist als Betreiber des Verteilnetzes in unserem Gebiet ein wesentlicher Akteur für die technische Umsetzung von Energy Sharing.
Aufgaben von Netze Duisburg
Netze Duisburg richtet selbst keine Energy-Sharing-Gemeinschaften ein und organisiert nicht die vertraglichen Beziehungen zwischen Anlagenbetreibern und Verbrauchern. Diese Verantwortung liegt bei den beteiligten Akteuren selbst.
Allerdings unterstützt Netze Duisburg als Netzbetreiber die Umsetzung durch:
- Die Bereitstellung der erforderlichen Netzinfrastruktur
- Die Verifizierung, dass die Anlagen und Messstellen sich im selben Bilanzierungsgebiet befinden
Voraussetzungen für unsere Unterstützung
Netze Duisburg kann Energy Sharing in unserem Netzgebiet unterstützen, sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine technisch und regulatorisch geeignete Erzeugungsanlage
- Abgeschlossene Verträge zwischen allen Beteiligten
- Installation intelligenter Messsysteme an allen relevanten Messstellen
- Eine funktionierende bilanzielle Abwicklung durch spezialisierte Dienstleister
- Verfügbare und standardisierte Marktprozesse
Dienstleister und externe Unterstützung
Für administrative, datenseitige und kaufmännische Aufgaben können spezialisierte Dienstleister eingebunden werden. Diese unterstützen bei der Koordination und Abwicklung zwischen allen Beteiligten
Aktuelle Informationen
Die Entwicklungen rund um Energy Sharing und die technischen Anforderungen befinden sich in ständiger Bewegung. Netze Duisburg informiert auf dieser Seite laufend über neue Erkenntnisse, verfügbare Marktprozesse und praktische Umsetzungsmöglichkeiten.