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Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher 0,1 bis 5,0 MVA

Für Anfragen zur Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses für Batteriespeicher mit einer Leistung von 0,1 bis 5,0 MVA erheben wir Anschlussplanungskosten im Voraus. 

Als Netzbetreiber erheben wir diese Kostenerstattung als Vorauszahlung, bevor wir mit der eigentlichen Antragsprüfung und Planung beginnen. Insbesondere vor dem Hintergrund hoher Nachfrage und begrenzter Netzkapazitäten unterstützt uns dieses wichtige Instrument, eine faire und effiziente Bearbeitung aller Anfragen zu gewährleisten. Zudem verhindern wir durch diese Maßnahme, dass Netzkapazitäten durch Projekte gebunden werden, bei denen keine verlässliche Umsetzungsabsicht erkennbar ist.

Die Prüfung Ihres Netzanschlussantrags setzt mithin die Zahlung von Realisierungskaution voraus. Die Kosten sind leistungsabhängig gestaffelt und betragen 1.500,00 Euro zzgl. USt. pro angefangenem Megawatt (1.785,00 Euro inkl. USt.). Die Realisierungskaution wird bei einer späteren Beauftragung zur tatsächlichen Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses angerechnet. 

Voraussetzung für die Bearbeitung sind zudem der Zahlungseingang sowie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen gemäß VDE-AR-N 4110 (vgl. Abschnitt 4.2.1 Anschlussprozess und anschlussrelevante Unterlagen): 

  • VDE-AR-N 4110 E.1: Antragstellung
  • VDE-AR-N 4110 E.2: Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
  • VDE-AR-N 4110 E.8: Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
  • VDE-AR-N 4110 E.13: Einheitenzertifikat
  • VDE-AR-N 4110 E.14: Komponentenzertifikat
  • Lageplan mit Vorschlägen für die Übergabestelle
  • Positiver Bauvorbescheid oder Vorhabensbezogener B-Plan (Ausfstellungsbeschluss)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers


Verfahrensablauf: 

Schritt 1: Anmeldung und Vorprüfung

  • Antragstellung und Datenblatt einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers – Mittelspannung einreichen (Formulare E1 und E8 der VDE-AR-N 4110:2023-09).
    Die Formulare finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.vde.com/resource/blob/1798770/5630224a6a17c4a2ce11867ed66fd77b/vde-ar-n-4110-formulare-anhang-e-data.pdf
  • Lageplan  mit Grundstücksgrenzen und genauen Koordinaten des Speicherstandorts. Als Nachweis ist ein Auszug aus einem Geoportal (z. B. TIM-Online-NRW) oder ein Auszug aus dem Grundbuch bzw. Katasteramt zulässig.
  • Vollmacht der Grundstückseigentümer (bei Eigentum: Grundbuchauszug).
    Pro Flurstück ist nur eine Anfrage möglich (Ausnahme: Erweiterungen). Mehrfache Anfragen für dasselbe Flurstück werden – bis auf die zuerst eingegangene – ohne vorherige Rückfrage storniert.

Schritt 2: Prüfung der Umsetzbarkeit durch Netze Duisburg GmbH 

 

  • Vorprüfung durch den Netzbetreiber auf Netzverträglichkeit (Kurzschluss, Spannungsqualität, Lastfluss). Rückmeldung: Möglichkeit eines Netzanschlusses oder Anschlussverweigerung mit Begründung.
  • Anschlussangebot enthält Angaben zum Netzverknüpfungspunkt, zulässiger Einspeise- und Bezugsleistung, Netzanschlusskosten sowie Fristen (u. a. für Netzausbaumaßnahmen).
  • Wichtiger Hinweis zum Netzausbau:
    Die erforderlichen Netzausbaumaßnahmen beginnen erst nach Unterzeichnung des Herstellungsangebotes und nach Eingang der Vorauszahlung.

Schritt 3: Reservierung des Netzanschlusspunkts

  • Nach der Angebotsannahme und Eingang der Vorauszahlung, ist der Netzanschlusspunkt zunächst 12 Monate reserviert.
  • Die Reservierung kann zweimal verlängert werden:

Stufe 1: Verlängerung um weitere 7 Monate
Voraussetzungen:

  • Positive (Teil-)Baugenehmigung
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Satzungsbeschluss)
  • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA
  • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten (inkl. Liefertermin und eindeutiger Standortzuordnung)

Stufe 2: Verlängerung um weitere 5 Monate
Voraussetzungen:

  • Auftragsbestätigung oder Lieferbestätigung
  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort

Nach positiver Prüfung wird die Verlängerung ab dem Tag der vollständigen Einreichung bestätigt.
Werden die Nachweise nicht fristgerecht eingereicht, wird die Anfrage ohne vorherige Benachrichtigung storniert.

 

Nach der zweiten Verlängerung ist keine weitere Verlängerung möglich

Schritt 4: Technische Prüfung und Genehmigung der Anlage

  • Einpoliger Schaltplan ab Netzanschlusspunkt, inklusive aller Komponenten: Speicher, Wechselrichter, Schutzgeräte, Zähler, Fernwirktechnik. (gemäß DIN EN 61082-1 / VDE 0040-1:2015-10). Jede Komponente muss mit ihrer Referenzbezeichnung benannt sein.
  • Zertifikate für Netz- und Anlagenschutz sowie weitere Komponenten (gemäß VDE-AR-N 4110:2023-09). Es können entweder die Originalzertifikate oder die Zerez-IDs übermittelt werden.
  • Formular E9: Netzbetreiber-Abfragebogen. Nach vollständiger und korrekter Einreichung durch den Kunden wird dieses Formular vom Netzbetreiber ausgefüllt und versandt.
  • Vorübergehende Betriebserlaubnis

Schritt 5: Inbetriebnahme

  • Inbetriebnahme gemäß VDE-AR-N 4110:2023-09 (TAB-Musterwortlaut und ergänzende Vorgaben der Netzen Duisburg – siehe Webseite der Netze Duisburg GmbH).
  • Konformitätserklärung der Anlage gemäß VDE-AR-N 4110:2023-09
    Verantwortlich: Kunde und Anlagezertifizierer

Schritt 6: Erteilung der endgültigen Betriebslaubnis

 

Hinweis zur Dokumentenübermittlung:
Bitte verwenden Sie die Formulare gemäß VDE-AR-N 4110.
Die Formulare dürfen nicht im Bearbeitungsmodus vorliegen.
Jedes erforderliche Formular ist getrenntvollständig ausgefüllt und handschriftlich oder elektronisch unterschrieben einzureichen.

Hinweis: Bei Nichtbeachtung der genannten Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung der Anfrage.


Vorabanfragen: 
Vorabanfragen und Anfragen ohne eine konkrete Leistungsangabe und ohne vollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.

Bitte senden Sie die Unterlagen mit d­­­­­­em Vermerk „Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher 0,1 bis 5,0 MVA“ an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de