Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Netzzugang – Gas

Hier finden Sie Informationen zum Netzzugang Gas und alles Wissenswerte zum Vertragswesen.

Mit einem Klick gelangen Sie direkt zum jeweiligen Abschnitt:

Netzzugang Gas   Verträge 

Allgemeine Informationen

Das Energiewirtschaftsgesetz, die daraus resultierenden Verordnungen – jeweils in den aktuellen Fassungen – sowie die Regelungen und Fristen entsprechend der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Gas BK7-16-0142 (GeLiGas) sind Grundlagen für die Netznutzung im Verteilernetz der Netze Duisburg GmbH.

Die Netze Duisburg GmbH gewährt allen Netzkunden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz.

Kooperationsvereinbarung

Die Netze Duisburg GmbH ist der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen” beigetreten.

Demzufolge wird im Verteilernetz der Netze Duisburg GmbH ausschließlich ein Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell angeboten.

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG an Auslegung und Betrieb entsprechen den technischen Anforderungen, die im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW Regelwerks „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze” dargestellt sind.

Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Gasverteilernetz der Netze Duisburg GmbH.

Verträge

Die Netze Duisburg GmbH betreibt ein Verteilernetz zur Ausspeisung von Gas, an das die Anlagen der Kunden angeschlossen sind. Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren Anlagen an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Rechtliche Grundlage für den Anschluss an das Verteilernetz der Netze Duisburg GmbH ist ein Netzanschlussvertrag.

Mit der Entnahme von Gas über diesen Netzanschluss kommt kraft Gesetzes ein Anschlussnutzungsverhältnis zwischen der Netze Duisburg GmbH und dem Anschlussnutzer zustande, welches gesondert bestätigt wird. Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können, müssen aber nicht identisch sein. So sind beispielsweise Haus- oder Grundstückseigentümer*innen in der Regel Anschlussnehmer und bei Eigennutzung der Liegenschaft gleichzeitg Anschlussnutzer. Menschen, die in einem Haus zur Miete wohnen sind jedoch nur Anschlussnutzer.

Beiden Rechtsverhältnissen liegen die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Niederdruck” (NDAV) zugrunde.