Zählerwechsel, -einbau und -demontage
Sie benötigen einen Zähler?
- Der Einbau eines Stromzählers wird immer durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Die Bereitstellung des Zählers (bei Niederspannungsanschlüssen, bei direkt messenden Niederspannungszählern und bei SLP-Zählern) sowie die Montage führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
- Der Einbau eines Gaszählers wird immer durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Die Bereitstellung des Zählers sowie die Montage führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
- Der Einbau und Inbetriebnahme eines Wasserzählers wird immer durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Die Bereitstellung des Zählers sowie die Montage führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
Sofern der betreffende Stromzähler durch die Netze Duisburg GmbH ausgebaut wurde und sofern Sie als Eigentümer*in den Ausbau nicht veranlasst haben. Die Wiederanbringung eines Stromzählers muss durch ein Elektroinstallationsunternehmen beauftragt werden.
Die Fachkraft des Elektroinstallationsunternehmens stellt den “Antrag auf Zählermontage - Netznutzung Strom” und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Bitte senden Sie das Formular “Antrag auf Zählermontage - Netznutzung Strom” mit dem Vermerk „Wiederanbringung“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de.
Ihr Gaszähler wurde durch die Netze Duisburg GmbH ausgebaut. Sie als Kund*in haben den Ausbau nicht veranlasst.
Der Wiedereinbau eines Gaszählers wird von der Kundschaft bei den Netzen Duisburg beantragt. Zur Beantragung eines Gaszählers senden Sie bitte das Formular „Antrag auf Zählermontage - Netznutzung Gas“ mit dem Vermerk „Wiederanbringung“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de.
Zur Inbetriebsetzung der Gasanlage ist ein „Antrag auf Inbetriebsetzung einer Gasanlage“ durch ein Heizungs- bzw. Sanitärinstallationsunternehmen an die Netze Duisburg GmbH zu stellen. Bitte senden Sie den Antrag mit dem Vermerk „Wiederanbringung IB Gas“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de.
Ein Veranstaltungszähler Strom wird durch ein Elektroinstallationsunternehmen beantragt. Zur Beauftragung des Anschlusses sendet der*die Eigentümer*in („Anschlussnehmer“) die Formulare „Anfrage Veranstaltungsanschluss“ und „Antrag auf Zählermontage - Netznutzung Strom“ mit dem Vermerk „Veranstaltungszähler“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de .
Ein Baustromzähler/-Anschluss wird durch ein Elektroinstallationsunternehmen beantragt. Zur Beauftragung des Anschlusses senden Sie uns bitte die Formulare “Anfrage Baustromanschluss“ und “Antrag auf Zählermontage - Netznutzung Strom” mit dem Vermerk „Baustrom“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de. Zusätzlich benötigen wir einen amtlichen Lageplan.
Sollte der Anschluss hinter einem vorhanden Hausanschlusskasten (HAK) gewünscht sein, benötigen wir Fotos vom HAK (im geöffneten und geschlossen Zustand,) sowie die Einverständniserklärung von Ihnen als Grundstückseigentümer*in oder der Eigentumsgemeinschaft.
Wenn vorab ein fester Stromanschluss erstellt werden soll, sollten Sie dies rechtzeitig bei der Anfrage zum Netzanschluss mitteilen, nutzen Sie bitte das Formular „Anfrage Energie- und Wasseranschlüsse". In diesem Fall benötigen wir das Formular „Anfrage Baustromanschluss“ nicht.
Für die Herstellung eines Baustromanschlusses erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Informationen zu Standrohren für Veranstaltungen erhalten Sie auf der Webseite der Stadtwerke Duisburg AG.
https://www.stadtwerke-duisburg.de/privatkunden/standrohrvermietung
Bei Fragen zu Gartenbewässerungszählern wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR.
Sie möchten einen Zähler demontieren lassen?
- Die Demontage eines Stromzählers wird immer durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Die Demontage des Zählers (bei Niederspannungsanschlüssen, bei direkt messenden Niederspannungszählern und bei SLP-Zählern) führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
Sollte es sich bei dem auszubauenden Zähler um den letzten Stromzähler im Anschlussobjekt handeln, ist es notwendig, dass auch der Netzanschluss für Strom getrennt und zurückgebaut wird. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, nutzen Sie bitte unser Antragstrecke Netzanschluss (https://kundenportal.netze-duisburg.de/) mit dem Arbeitsauftrag "Änderung eines Netzanschlusses"
- Die Demontage eines Gaszählers wird immer durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Die Demontage des Zählers führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
Sollte es sich bei dem auszubauenden Zähler um den letzten Gaszähler im Anschlussobjekt handeln, ist es notwendig, dass auch der Netzanschluss für Gas getrennt und zurückgebaut wird. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, nutzen Sie bitte unser Antragstrecke Netzanschluss (https://kundenportal.netze-duisburg.de/) mit dem Arbeitsauftrag "Änderung eines Netzanschlusses"
- Die Demontage eines Wasserzählers wird immer durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Die Demontage des Zählers führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
Sollte es sich bei dem auszubauenden Zähler um den letzten Wasserzähler im Anschlussobjekt handeln, ist es notwendig, dass auch der Netzanschluss für Wasser getrennt und zurückgebaut wird. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, nutzen Sie bitte unser Antragstrecke Netzanschluss (https://kundenportal.netze-duisburg.de/) mit dem Arbeitsauftrag "Änderung eines Netzanschlusses"
Sie haben Fragen zur Zählerwechslung?
- Der Tausch eines Stromzählers wird immer durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen beantragt. Der Installateur stellt den Antrag über unser Installateurportal (https://installateur.netze-duisburg.de/) gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer*in und führt die notwendigen Vorarbeiten durch.
Für den Antrag benötigt der Installateur ein Foto des geöffneten sowie des geschlossenen Hausanschlusskasten. Diese Bilder werden innerhalb der Antragsstrecke hochgeladen.
Die Bereitstellung des Zählers (bei Niederspannungsanschlüssen, bei direkt messenden Niederspannungszählern und bei SLP-Zählern) führen unsere Mitarbeitenden kostenfrei durch.
Die Kosten für die Arbeitsleistungen des Installationsunternehmens sind vom Eigentümer („Anschlussnehmer“) zu tragen.
Sie haben ein Anschreiben erhalten, dass Ihr Zähler ausgewechselt werden soll?
Dies ist eine Maßnahme im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts. Mehr Informationen zu diesem Thema haben wir hier gebündelt für Sie zusammen gestellt.
Wir tauschen Ihre Zähler aus, wenn die Eichfrist abgelaufen ist. Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenhaus oder in einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Wechsel nicht erforderlich. Sie als Kunde werden über den anstehenden eichrechtlich erforderlichen Zählerwechsel frühzeitig mittels eines Anschreibens informiert. In diesen Anschreiben wird Ihnen eine Rufnummer zwecks Terminvereinbarung mitgeteilt.
Wir tauschen Ihre Zähler aus, wenn die Eichfrist abgelaufen ist. Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenhaus oder in einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Wechsel nicht erforderlich. Sie als Kunde werden über den anstehenden eichrechtlich erforderlichen Zählerwechsel frühzeitig mittels eines Anschreibens informiert. Nach Erhalt des Anschreibens können sie uns im Bedarfsfall gerne für einen genauen Ausführungstermin in der Zeit Mo– Fr. von 08.00 bis 14.00 Uhr unter 0203/604-2975 oder 0203/604-3097 kontaktieren.
Wir tauschen Ihre Zähler aus, wenn die Eichfrist abgelaufen ist. Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenhaus oder in einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Wechsel nicht erforderlich. Sie als Kunde werden über den anstehenden eichrechtlich erforderlichen Zählerwechsel frühzeitig mittels eines Anschreibens informiert. Nach Erhalt des Anschreibens können sie uns im Bedarfsfall gerne für einen genauen Ausführungstermin in der Zeit Mo– Fr. von 08.00 bis 14.00 Uhr unter 0203/604-2975 oder 0203/604-3097 kontaktieren.
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Zähler eine Störung aufweist?
Bei einem vermuteten Zählerdefekt oder einer Zählerstörung kontaktieren sie gerne unsere technische Störungsannahme unter 0203-604-2000 oder melden sich per E-Mail unter ✉ pruefstellen@dvv.de.