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Netznutzungsentgelte Gas

Für das Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH wurden bei der Landesregulierungsbehörde NRW Netzentgelte gemäß § 23 a EnWG beantragt. Die aktuellen Netzentgelte gelten seit dem 1. Januar 2010.

Die Netzentgelte unterliegen seit dem 1. Januar 2009 den Bestimmungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Unter Berücksichtigung einer entsprechenden Genehmigung durch die Landesregulierungsbehörde NRW behält sich die Netze Duisburg GmbH die Anpassung der Netznutzungsentgelte ausdrücklich vor – insbesondere aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder Vorgaben der Landesregulierungsbehörde NRW.

Die Gasmengenermittlung sowie deren Abrechnung haben nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 sowie den zugehörigen Beiblättern. Weitere Informationen zu Ihrer Abrechnung entnehmen Sie unserer Erläuterung der Jahresabrechnung, die Sie unter „Downloads” finden.

„Die Aufteilung der Abrechnungsmengen für die monatliche Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas wird gem. DVGW-Arbeitsblatt G 685 nach Standardlastprofilen vorgenommen (vgl. Kapitel 8.3.4). Das Verfahren entspricht der Variante 2 der Aufteilung von Verbrauchs- sowie SLP-Mehr-/Mindermengen auf verschiedene Zeitpunkte bzw. Monate, Kapitel 10.2.2 des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens „Marktprozesse und Bilanzkreismanagement Gas - Teil 1” als Teil der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 28.06.2013 (KoV VI).”