Veröffentlichungen im Bereich Gas
Die Netze Duisburg GmbH unterliegt den Internet-Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen ist die Netze Duisburg GmbH verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Netzbetreiber miteinander vergleichen können.
Hier finden Sie unsere Veröffentlichungen aus dem Bereich Gas: Information zur Gasnetznutzungsverordnung, zur Gasnetzentgeltverordnung sowie zur Grund- und Ersatzversorgung.
Netzanschluss
Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) übernimmt die Netze Duisburg GmbH die Rechte und Pflichten, die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kunden und der Stadtwerke Duisburg AG ergeben.
Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Gasnetz mit Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH die entsprechenden Bedingungen der NDAV vom 1. November 2006 in Verbindung mit den ergänzenden Bedingungen.
Die ergänzenden Bedingungen zur NDAV werden in Kürze veröffentlicht.
Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten
§ 115 EnWG
§ 29 Abs. 1 Satz 1 NDAV
Im November 2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung in Kraft getreten. Die NDAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern.
Nach § 29 Abs. 1 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit uns abgeschlossen wurde.
Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NDAV erfolgt mit Wirkung zum 01. Juli 2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG an Auslegung und Betrieb entsprechen den technischen Anforderungen, die im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW-Regelwerks „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze” dargestellt sind.
Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Gasverteilernetz der Netze Duisburg GmbH.
Netzzugang/Netzentgelte
Veröffentlichungspflichten nach § 40 GasNZV
Gasbeschaffenheit
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GasNZV
Die Festlegung des Abrechnungsbrennwertes sowie die Abrechnung erfolgen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G-685 „Gasabrechnung” als eichamtlich anerkannte Regel der Technik für die öffentliche Gasversorgung in Abhängigkeit des Abrechnungszeitraums.
Die einzelnen Brennwerte für Standardlastprofilkunden finden Sie unter „Downloads”.
Standardlastprofile
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GasNZV
Die Netze Duisburg GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh und einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 kW standardisierte Lastprofile.
Zur Anwendung kommen die von der TU München entwickelten und im Auftrag des Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) modifizierten und vereinfachten Standardlastprofile, wie sie in den Datenblättern des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas” enthalten sind. Diesen Leitfaden finden Sie hier auf der Webseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Folgende Spezifikationen gelten bei der Netze Duisburg GmbH für die Anwendung des synthetischen Standardlastprofilverfahren Gas:
Für Haushalte:
N13: Einfamilienhaushalt, Nordrhein-Westfalen
N23: Mehrfamilienhaushalt, Nordrhein-Westfalen
HK3: Kochgas, bundesweit
Für Gewerbekunden:
HA3: Einzelhandel, Großhandel in normaler Ausprägung
MF3: haushaltsähnliche Gewerbebetriebe in normaler Ausprägung
KO3: Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Einrichtungen in normaler Ausprägung
GA3: Gaststätten in normaler Ausprägung
BD3: sonstige betriebliche Dienstleistungen in normaler Ausprägung
Marktgebiet
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 GasNZV
Seit dem 01.04.2011 befinden sich alle Netzkopplungspunkte sowie sämtliche Entnahmestellen im Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG.
Bei Gastransporten über die Netzkopplungspunkte wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner „Netzzugang”.
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Kooperationsvereinbarung
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 GasNZV
Die Mindestanforderungen sind im Lieferantenrahmenvertrag sowie in den Netzzugangsbedingungen geregelt, die Sie hier finden.
Die Netze Duisburg GmbH ist der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen” beigetreten.
Ansprechpartner für Netzzugangsfragen
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 GasNZV
Die Ansprechpartner für Netzzugangsfragen finden Sie in diesem Kontaktdatenblatt.
Gasnetzkarte
Eine Gasnetzkarte finden Sie unter „Downloads”.
Geltende Netzentgelte, individuelle Netzentgelte
§ 20 GasNEV, § 21 GasNEV und § 27 Abs. 1 GasNEV
Grundlage der Netzentgeltkalkulation ist die von der Regulierungskammer NRW festgelegte Erlösobergrenze. Die Netzentgelte werden nach den Maßgaben der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ermittelt und der Regulierungskammer vorgelegt.
Die aktuellen Netzentgelte finden Sie hier:
Netzengpässe
Derzeit sind im Gasnetz der Netze Duisburg GmbH keine Engpässe vorhanden.
Strukturdaten
Veröffentlichungspflichten nach GasNEV
Länge des Gasnetzes
Druckebene | Länge [km] |
Niederdrucknetz | 1.523 |
Mitteldrucknetz | 108 |
Hochdrucknetz | 134 |
Gesamt | 1.765 |
Basis: 31.12.2020 |
Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen
DI | Graphische Länge [m] in der Hochdruck-Ebene |
25 | 1 |
40 | 3 |
50 | 599 |
65 | 11 |
80 | 1.031 |
100 | 2.982 |
150 | 12.913 |
200 | 27.902 |
300 | 52.111 |
400 | 36.157 |
500 | 6 |
600 | 21 |
Gesamt | 133.739 |
Basis: 31.12.2020 |
Im Vorjahr ausgespeiste Jahresarbeit
Die ausgespeiste Jahresarbeit betrug im Kalenderjahr 2020: 2.118 Mio. kWh.
Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für alle Druckstufen
Druckebene | Anzahl |
Niederdruck | 50.879 |
Mitteldruck | 609 |
Hochdruck | 50 |
Gesamt | 51.538 |
Basis: 31.12.2020 |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen und der Zeitpunkt des Auftretens
§ 27 Abs. 2 Nr. 5 GasNEV
Die Jahreshöchstlast aller Entnahmen betrug am 10. Dezember 2020 in der Stunde von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr 691 MW.
Grundzuständigkeit
Grundversorger
Die Netze Duisburg GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2018 die Stadtwerke Duisburg AG die meisten Haushaltskund*innen im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 Grundversorger im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH ist.
Wechsel des Netzbetreibers
Die Netze Duisburg GmbH hat im Jahr 2007 die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kunden und der Stadtwerke Duisburg AG ergebenden Rechte und Pflichten übernommen, soweit sie den Netzbetreiber betreffen.