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Netzzugang – Strom

Hier finden Sie Informationen zum Netzzugang Strom und alles Wissenswerte zum Vertragswesen. 

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Netzzugang Strom   Verträge   Temperaturabhängige Lastprofile (TLP)

Allgemeine Informationen

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005, die daraus resultierenden Verordnungen – jeweils in den aktuellen Fassungen – sowie die Regelungen und Fristen entsprechend der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität BK6-06-009 (GPKE) sind Grundlagen für die Netznutzung im Verteilernetz der Netze Duisburg GmbH.

Die Netze Duisburg GmbH gewährt allen Netzkunden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Stromnetz.


Verträge

Die Netze Duisburg GmbH betreibt ein Verteilernetz für elektrische Energie, an das die elektrischen Anlagen der Kund*innen angeschlossen sind.

Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.  

Rechtliche Grundlage für den Anschluss an das Verteilernetz der Netze Duisburg GmbH ist ein Netzanschlussvertrag.

Mit der Entnahme von Elektrizität über diesen Netzanschluss kommt kraft Gesetzes ein Anschlussnutzungsverhältnis zwischen der Netze Duisburg GmbH und dem Anschlussnutzer zustande, welches gesondert bestätigt wird.

Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können, müssen aber nicht identisch sein. So sind beispielsweise Haus- oder Grundstückseigentümer*innen in der Regel Anschlussnehmer und bei Eigennutzung der Liegenschaft gleichzeitg Anschlussnutzer. Menschen, die in einem Haus zur Miete wohnen sind jedoch nur Anschlussnutzer.

Beiden Rechtsverhältnissen liegen die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Niederspannung” (NAV) zugrunde.


TLP-Profile

Im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH können Anlagen der Kundschaft mit elektrischen Speicherheizungen bzw. Wärmepumpen mittels Netznutzung beliefert werden. Die im PDF-Dokument „Verfahrensbeschreibungen” dargestellten Regelungen gelten für alle Lieferanten, die das Netz der Netze Duisburg GmbH nutzen.