Veröffentlichungen im Bereich Strom
Die Netze Duisburg GmbH unterliegt den Internet-Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen ist die Netze Duisburg GmbH verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Netzbetreiber miteinander vergleichen können.
Netzanschluss
Niederspannung, Mittelspannung
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher, ergänzende Bedingungen
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsverordnung (NAV) in Verbindung mit den ergänzenden Bedingungen.
Im Bereich „Downloads” finden Sie folgende Dokumente dazu:
- Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Ergänzende Bedingungen der Netze Duisburg GmbH zur TAB 2007
- VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz”
- Ergänzende Bedingungen der Netze Duisburg GmbH zur VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz”
Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten
Im November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge (basierend auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)) mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern.
Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. § 29 Abs. 1 NAV sind Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer längeren Laufzeit als sechs Monate spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den § 17, § 18 oder § 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
Von diesem Verlangen macht die Netze Duisburg GmbH hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2007. Für Netzanschlussverträge, die ab dem 8. November 2006 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Netzzugang/Netzentgelte
Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge
Im Bereich „Downloads” erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Strom-Netzzugang der Netze Duisburg GmbH.
Netzengpässe
Derzeit sind im Stromnetz der Netze Duisburg GmbH keine Engpässe vorhanden.
Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte, individuelle Netzentgelte
und § 19 StromNEV, § 21 StromNEV und § 27 Abs. 1 StromNEV
Grundlage der Netzentgeltkalkulation ist die von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze. Die Netzentgelte werden nach den Maßgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ermittelt und der Bundesnetzagentur vorgelegt.
Die aktuellen Netzentgelte finden Sie hier:
Strukturdaten
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung
Der Lastverlauf als CSV-Datei zum Runterladen
Die Jahreshöchstlast 2020 betrug 298.226 kW.
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden
Die Summenlast für Kunden als CSV-Datei zum Runterladen
Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens
Die Restlastkurve 2020 als CSV-Datei zum Runterladen
Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Die Höchstentnahmelast 2020 betrug 257.030 kW.
Der Bezug 2020 aus der vorgelagerten Netzebene betrug 650.334.356 kWh.
Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf
Summe aller Einspeisungen (aus Erzeugungsanlagen)
Spannungsebene / Umspannebene | Einspeisung [kWh] | |
HS | 1.188.969.800 |
Einspeisungen |
MS | 33.615.897 | |
NS | 10.077.206 | |
Basis: 31.12.2020 |
Stromkreislängen
Stromkreislängen der Kabel
Spannungsebene | Länge [km] |
HS | 106,21 |
MS | 1.427,75 |
NS, mit Hausanschlussleitungen | 3.425,58 |
Basis: 31.12.2020 |
Stromkreislängen der Freileitungen
Spannungsebene | Länge [km] |
HS | 3,11 |
MS | 0,00 |
NS, mit Hausanschlussleitungen | 10,25 |
Basis: 31.12.2020 |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Umspannebene | Leistung [MVA] |
HS / MS | 1.302 |
MS / NS | 830 |
Basis: 31.12.2020 |
Entnommene Jahresarbeit
Spannungsebene / Umspannebene | Arbeit [kWh] |
HS | 4.470.078 |
HS / MS | 188.575.188 |
MS | 583.265.524 |
MS / NS | 30.184.746 |
NS | 951.692.814 |
Basis: 31.12.2020 |
Anzahl der Entnahmestellen
Spannungsebene / Umspannebene | Anzahl |
HS | 5 |
HS / MS | 11 |
MS | 1.137 |
MS / NS | 174 |
NS | 324.120 |
davon NS ohne Leistungsmessung | 323.545 |
Basis: 31.12.2020 |
Einwohner*innenzahl
Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.
Einwohner*innenzahl im Netzgebiet (laut Landesdatenbank NRW Online) | 498.686 |
Einwohner*innenzahl im Netzgebiet (laut Stadt Duisburg) | 502.969 |
Basis: 31.12.2019 |
Versorgte Fläche
Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor. Die versorgte Fläche 2019 betrug 115,37 km².
Geographische Fläche
Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor. Die geographische Fläche 2019 betrug 232,80 km².
Entnahmestellen nach Art der Messung
Entnahmestellen | Anzahl |
mit registrierender Leistungsmessung / Zählerstandsgangmessung | 1.902 |
sonstige Entnahmestellen | 323.545 |
Basis: 31.12.2020 |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.
Differenzmenge
Differenzbilanzierung
Die Verpflichtung zur Führung eines Differnzbilanzkreises entfällt, da die Netze Duisburg GmbH das erweiterte analytische Verfahren zur Belieferung von Kund*innen mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh anwendet.
Preis für Jahresmehr- und mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Bei der Netze Duisburg GmbH wird nach dem VDEW-Verfahren (VDEW-Bericht M-02/2000) kalendermonatlich abgerechnet. Es werden die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten SLP-Monatsmarktpreise (MMP) für die Mehr- und Mindermengenabrechnung angesetzt. Das Preisblatt finden Sie auf der Webseite des BDEW, unten auf der Unterseite Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom.
StromNEV
Stromkreislängen
Stromkreislängen der Kabel
Spannungsebene | Länge [km] |
HS | 106,21 |
MS | 1.429,00 |
NS, mit Hausanschlussleitungen | 3.419,29 |
Basis: 31.12.2019 |
Stromkreislängen der Freileitungen
Spannungsebene | Länge [km] |
HS | 3,11 |
MS | 0,00 |
NS, mit Hausanschlussleitungen | 12,17 |
Basis: 31.12.2019 |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Umspannebene | Leistung [MVA] |
HS / MS | 1.302 |
MS / NS | 833 |
Basis: 31.12.2019 |
Entnommene Jahresarbeit
Spannungsebene / Umspannebene | Arbeit [kWh] |
HS | 1.774.360.575 |
HS / MS | 1.759.576.710 |
MS | 1.583.730.965 |
MS / NS | 1.008.901.228 |
NS | 952.525.709 |
Basis: 31.12.2019 |
Anzahl der Entnahmestellen
Spannungsebene / Umspannebene | Anzahl |
HS | 5 |
HS / MS | 11 |
MS | 1.033 |
MS / NS | 134 |
NS | 323.436 |
davon NS ohne Leistungsmessung | 322.846 |
Basis: 31.12.2019 |
Einwohnerzahl
Einwohnerzahl im Netzgebiet (laut Landesdatenbank NRW Online) | 498.110 |
Einwohnerzahl im Netzgebiet (laut Stadt Duisburg) | 501.591 |
Basis: 31.12.2019 |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche | 115,42 km² |
Basis: 31.12.2018 |
Geographische Fläche
Geographische Fläche | 232,80 km² |
Basis: 31.12.2018 |
Entnahmestellen nach Art der Messung
Entnahmestellen | Anzahl |
mit registrierender Leistungsmessung / Zählerstandsgangmessung | 1.773 |
sonstige Entnahmestellen | 322.846 |
Basis: 31.12.2019 |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.
110-kV-Netzbericht
Gemäß § 14 Abs. 1b EnWG müssen wir als Betreiber von Hochspannungsnetzen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt jährlich Netzkarten mit den Engpassregionen unseres Hochspannungsnetzes und unsere Planungsgrundlagen zur Entwicklung von Ein- und Ausspeisungen in einem Bericht auf unserer Internetseite veröffentlichen. Hier können Sie den aktuellen Bericht im PDF-Format anschauen und runterladen:
Grundzuständigkeit
Grundversorger
Die Netze Duisburg GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2018 die Stadtwerke Duisburg AG die meisten Haushaltskund*innen im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 Grundversorger im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH ist.
Wechsel des Netzbetreibers
Die Netze Duisburg GmbH hat im Jahr 2007 die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kundschaft und der Stadtwerke Duisburg AG ergebenden Rechte und Pflichten übernommen, soweit sie den Netzbetreiber betreffen.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.