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Veröffentlichungen im Bereich Strom

Die Netze Duisburg GmbH unterliegt den Internet-Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen ist die Netze Duisburg GmbH verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Netzbetreiber miteinander vergleichen können.

Netzanschluss

Niederspannung, Mittelspannung

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher, ergänzende Bedingungen

§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsverordnung (NAV) in Verbindung mit den ergänzenden Bedingungen.

Im Bereich „Downloads” finden Sie folgende Dokumente dazu:

  • Technische Anschlussbedingungen (TAB 2022) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz”
  • Ergänzende Bedingungen der Netze Duisburg GmbH zur VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz”

Netzzugang/Netzentgelte

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Im Bereich „Downloads” erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Strom-Netzzugang der Netze Duisburg GmbH.

Netzengpässe

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV 

Derzeit sind im Stromnetz der Netze Duisburg GmbH keine Engpässe vorhanden.

Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte, individuelle Netzentgelte

§ 20 Abs. 1§ 21 Abs. 3 EnWG und § 19 StromNEV

Grundlage der Netzentgeltkalkulation ist die von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze. Die Netzentgelte werden nach den Maßgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ermittelt und der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Die aktuellen Netzentgelte finden Sie hier:

Netzentgelte Strom

Strukturdaten

Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 1 EnWG

 

Stromkreislängen

§ 23c Abs. 1 Nr. 1 EnWG

Stromkreislängen der Kabel

 

Spannungsebene

GJ 2022

Länge [km]

HS106,73
MS1.417,41
NS, mit Hausanschlussleitungen3.443,60

 

Stromkreislängen der Freileitungen

 

Spannungsebene

GJ 2022

Länge [km]

HS3,11
MS0,00
NS, mit Hausanschlussleitungen10,30

 

Installierte Leistung der Umspannebenen 

§ 23c Abs. 1 Nr. 2 EnWG

 

Umspannebene

GJ 2022

Leistung [MVA]

HS / MS1.316
MS / NS841

 

Entnommene Jahresarbeit

§ 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2022

Arbeit [kWh]

HS3.681.265
HS / MS46.632.780
MS644.495.759
MS / NS37.625.382
NS928.491.060

 

Anzahl der Entnahmestellen

§ 23c Abs. 1 Nr. 4 EnWG

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2022

Anzahl

HS4
HS / MS11
MS1.151
MS / NS136
NS324.931
davon NS ohne Leistungsmessung324.369

 

Einwohnerzahl im Netzgebiet (Stand 31.12.2021)

§ 23c Abs. 1 Nr. 5 EnWG

Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

 

GJ 2021

Anzahl

Einwohnerzahl (laut Landesdatenbank NRW Online)

 

Einwohnerzahl (laut Stadt Duisburg)

503.250

 

507.537

 

Versorgte Fläche (Stand 31.12.2021)

§ 23c Abs. 1 Nr. 6 EnWG

Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

Die versorgte Fläche 2021 betrug 120,63 km².

 

Geographische Fläche (Stand 31.12.2021)

§ 23c Abs. 1 Nr. 7 EnWG

Die Daten mit Stand 31.12. des Vorjahrs lagen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

Die geographische Fläche 2021 betrug 240,23 km².

 

Entnahmestellen nach Art der Messung

§ 23c Abs. 1 Nr. 8 EnWG

 

Art der Messung

GJ 2022

Anzahl

registrierende Leistungsmessung/Zählerstandsgangmessung

sonstige Entnahmestellen

1.864

324.369

 

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

§ 23c Abs. 1 Nr. 9 EnWG

Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.

 

Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen

§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG

Die Ansprechpartner für Netzzugangsfragen finden Sie in diesem Kontaktblatt.

 

Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 3 EnWG

Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung

§ 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG

Die Jahreshöchstlast betrug 294.063 kW.

Der Lastverlauf als CSV-Datei zum Runterladen

 

Netzverluste, Summenlast d. Netzverluste

§ 23c Abs. 3 Nr. 2 und 3 EnWG

Siehe unter Verlustenergie Strom. 

 

Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden

§ 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG

Die Summenlast für Kunden als CSV-Datei zum Runterladen 

 

Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens

§ 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG

Die Restlastkurve 2021 als CSV-Datei zum Runterladen

 

Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene

§ 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG

Die Höchstentnahmelast 2022 betrug 273.082 kW.

 

Der Bezug 2022 aus der vorgelagerten Netzebene betrug 1.136.503.698 kWh.

 

Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf

§ 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2022

Einspeisung [kWh]

HS

MS

NS

583.530.203

27.271.272

13.825.959


Einspeisungen
als CSV-Datei zum Runterladen

Differenzmenge

Differenzbilanzierung

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV

Die Verpflichtung zur Führung eines Differnzbilanzkreises entfällt, da die Netze Duisburg GmbH das erweiterte analytische Verfahren zur Belieferung von Kund*innen mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh anwendet.

Preis für Jahresmehr- und mindermengen

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV 

Bei der Netze Duisburg GmbH wird nach dem VDEW-Verfahren (VDEW-Bericht M-02/2000) kalendermonatlich abgerechnet. Es werden die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten SLP-Monatsmarktpreise (MMP) für die Mehr- und Mindermengenabrechnung angesetzt. Das Preisblatt finden Sie auf der Webseite des BDEW, unten auf der Unterseite Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom.

Netzverluste

Netzverluste, Summenlast der Netzverluste

§ 23c Abs. 3 Nr. 2 und 3 EnWG

Die Netzverluste im Jahr 2022 betrugen ingesamt 66.343.574 kWh.

Die Netzverluste als CSV-Datei zum Runterladen

 

Mengen und Preise der Verlustenergie

§ 23c Abs. 3 Nr. 7 EnWG

Lieferjahr Menge [MWh] Preis [ct / kWh]
2021 35.753 4,429
35.753 4,428
2022 35.478 5,365
35.478 5,355

2023

35.101 14,357
35.101 14,357

 

Höhe der Durchschnittsverluste

§ 10 Abs. 2 StromNEV

 

Spannungsebene / Umspannebene

GJ 2022

Verluste

HS

HS/MS

MS

MS/NS

NS

0,24%

0,49%

0,93%

0,87%

3,15%

 

Durchschnittliche Beschaffungskosten

§ 10 Abs. 2 StromNEV
Die durchschnittlichen Beschaffungskosten im Jahr 2022 lagen bei 5,36 ct/kWh.
 

 

Grundzuständigkeit

Grundversorger

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Die Netze Duisburg GmbH stellt gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG fest, dass in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli 2021 die Stadtwerke Duisburg AG die meisten Haushaltskund*innen im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert hat und somit für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 Grundversorger im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH ist.

Wechsel des Netzbetreibers

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NDAV

Die Netze Duisburg GmbH hat im Jahr 2007 die sich aus den Vertragsverhältnissen zwischen Kundschaft und der Stadtwerke Duisburg AG ergebenden Rechte und Pflichten übernommen, soweit sie den Netzbetreiber betreffen.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

§ 27 Abs. 2 Nr. 9 StromNEV

Der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet Duisburg ist die Netze Duisburg GmbH.