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Elektromobilität

Sie möchten eine private Ladesäule oder eine Wandladestation, auch Wallbox genannt, installieren?
 

Um Ihr Elektro-Fahrzeug sicher zu laden, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die Elektroinstallation in Bestandsimmobilien ist meist für die zum Bauzeitpunkt üblichen Anforderungen konzipiert. Der Mehrbedarf durch das Laden der Elektromobile mit hoher Leistung über längere Zeiträume kann die Hausinstallation unter Umständen an ihre Auslegungsgrenzen und darüber hinaus belasten. 

Um das oben genannte Szenario zu vermeiden, haben wir einen Leitfaden für Sie erstellt.
 


Beratung und Installation durch Fachpersonal

Lassen Sie sich bereits im Vorfeld von einem in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen unterstützen und beraten.
Die Ladeeinrichtung wird durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen gemäß den einschlägigen Normen und den geltenden Technischen Anschlussbedingungen installiert.
 

Anmeldung einer Ladestation

Der Anschluss von Ladepunkten (Ladeboxen, Ladestationen, Ladesteckdosen etc.) für Elektromobile ist abhängig von der Anschlussleistung anzumelden. Sie sind verpflichtet, Ladepunkte mit einer Leistung ab 3,6 kVA (ca. 3,3 kW) bei uns anzumelden. Sollte die zusammengefasste Leistung der Ladepunkte 12 kVA (11 kW) überschreiten, ist vorher eine Zustimmung bei uns einzuholen.

Seit dem 1.Januar 2024 fallen Ladestationen ab einer Leistung von 4,2 KW unter das verpflichtende Anmeldverfahren gemäß §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)

Weitere Informationen finden Sie unter: 

www.netze-duisburg.de/anschliessen/steuerbare-verbrauchseinrichtungen


Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit der Wahl der Entgeltreduzierung und der Festlegung des Messkonzeptes erfolgt über ein eigenes Formular.
Zur Anmeldung ihrer geplanten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen senden Sie bitte unseren „Mantelbogen steuerbare Verbrauchseinrichtungen

mit der entsprechenden Anlage „Ladeeinrichtung“, an die folgende E-Mail-Adresse: netzanschluss@netze-duisburg.de

 

Ladestation mit einer Ladeleistung über 12 kVA

Für den Betrieb einer Ladestation mit einer Ladeleistung über 12 kVA ist eine Genehmigung der Netze Duisburg GmbH notwendig. Grund dafür ist der erhöhte Strombedarf, der aus dem Stromnetz entnommen wird. Wir als Netzbetreiber müssen informiert werden, um Netzausfällen und Störungen vorzubeugen.

Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung:

  • Mantelbogen steuerbare Verbrauchseinrichtungen
  • Anlage „Ladeeinrichtung
  • Angabe der benötigten Geamtleistung (Bezug)
  • Foto des Hausanschlusskastens
  • Foto vom geöffneten Hausanschlusskasten zum Abgleich der installierten Sicherungsgröße
    (Der Hausanschlusskasten darf nur von Elektroinstallations-Fachpersonal geöffnet werden)

Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „Ladepunkt ab 12 kVA“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de.

Wenn uns alle notwendigen Informationen vorliegen, prüfen wir Ihre Anschlusssituation und senden Ihnen im Idealfall sofort eine Zustimmung zur Installation Ihrer Elektromobilitäts-Infrastruktur.

Muss der bestehende Anschluss verstärkt werden, so nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und bitten Sie, die Verstärkung bei uns zu beantragen. Dann erhalten Sie von uns ein individuell auf Ihre spezielle Situation zugeschnittenes Angebot zur Anpassung Ihres Anschlusses.

Bitte beachten Sie: Für die zusätzliche Bereitstellung einer Leistung über 12 kVA erheben wir einen Baukostenzuschuss (BKZ) in Höhe von 70,12 (inkl. MwSt) € pro kW. Dies gründet sich auf die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung) – siehe hier § 11 Baukostenzuschüsse.

Bei Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVA ist vor der Installation die Genehmigung der Netze Duisburg GmbH abzuwarten.