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Versorgungssicherheit Erdgas

Die Bundesregierung hat am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas aktiviert und damit die zweite von drei Eskalationsstufen dieses Plans ausgerufen. Laut Bundesregierung ist die Versorgungssicherheit aller Kund*innen weiterhin gewährleistet Die nun ausgerufene Alarmstufe hat keinerlei Auswirkungen auf die Gasversorgung der Haushaltskund*innen. Sie gelten als sogenannte „geschützte Kunden“ und werden weiterhin vollumfänglich mit Gas versorgt.

Die Netze Duisburg sind als lokaler Netzbetreiber nur ein Teil eines gesamteuropäischen Verbundnetzes zur Gasversorgung und stehen in Abhängigkeit der Belieferung durch die überregionalen Ferngasnetzbetreiber. So sieht auch der Notfallplan Gas, als nationale Maßnahmenvorgabe im Fall eines Versorgungsengpasses, Maßnahmen vor, die im bundesweiten Kontext stehen bzw. auf überregionaler Ebene gesteuert werden. Die Netze Duisburg können keinen Einfluss auf die grundsätzliche Verfügbarkeit der erforderlichen Gasmengen nehmen. Sie sind auf die Liefermengen aus den vorgelagerten Netzen grundsätzlich angewiesen und setzen im Krisenfall die Anforderungen übergeordneter (behördlicher) Einrichtungen vor Ort in Duisburg um.

Ganz unabhängig von den derzeitigen Entwicklungen auf dem Energiemarkt gibt es in Duisburg tausende Haushalte und Unternehmen, die auch jetzt und in Zukunft mit Erdgas versorgt werden müssen. Um für diese Kundschaft die technische Versorgungssicherheit zu gewährleisten, modernisieren und warten wir unser Erdgasnetz stetig. Arbeiten an Gasleitungen sind daher unvermeidbar und finden weiterhin statt.

FAQ

Ist die Gasversorgung in Duisburg durch den Krieg in der Ukraine gefährdet? Muss ich mir als Gaskunde Sorgen machen?
Durch die aktuellen Entwicklungen im Krieg in der Ukraine und die Sanktionen ergeben sich derzeit keine direkten Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Duisburg. Es muss sich aktuell niemand Sorgen machen, dass demnächst die Wohnzimmer plötzlich kalt werden.

 

Was passiert bei Lieferausfällen oder einem kompletten russischen Lieferstopp?
Kurzfristige Lieferausfälle oder Engpässe könnten nach Einschätzung der Bundesregierung mit den vorhandenen Vorräten bis zum Ende der aktuellen Heizperiode aufgefangen werden. Würden die russischen Erdgas-Lieferungen nach Europa gestoppt werden, wäre das eine große Herausforderung für die Energieversorgung in Deutschland und für die Versorgungssicherheit. Aber die deutsche Energiewirtschaft und die Politik sind vorbereitet:

  • Erdgas fließt aus unterschiedlichen Lieferländern nach Deutschland. Nach Russland sind Norwegen und die Niederlande die wichtigsten Quellen.
  • Aktuell werden neue Importmöglichkeiten geprüft und geschaffen (Flüssiggas)
  • weitere Versorgungsarten werden ausgebaut
  • Deutschland ist Teil des europäischen Gas-Verbundnetzes, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.
  • Liefermengenschwankungen können über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas.

 

Was passiert, wenn zu wenig Gas für alle Verbraucher vorhanden ist?

In dieser Mangelsituation wird, wie am 30. März 2022 geschehen, der Notfallplan Gas der Bundesregierung greifen. Der Notfallplan Gas umfasst drei Eskalationsstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe.

In der Frühwarnstufe richtet das Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenteam aus Behördenvertretern und Vertretern der Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und Vertreter der Bundesländer, um die Lageentwicklung dauerhaft zu überblicken und zu bewerten. Die Betreiber von Gasnetzen und die Versorger schätzen die Situation für die Bundesregierung ein. Staatliche Eingriffe in den Markt gibt es aber nicht. Die Marktteilnehmer wie Netzbetreiber und Versorger nutzen Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, Mengen in Gasspeichern und die Optimierung von Lastflüssen, um die Versorgung sicherzustellen.

Auch in der Alarmstufe gibt es keine staatlichen Eingriffe in den Markt. Auch in dieser zweiten Stufe des Notfallplans sind es die Marktteilnehmer, die versuchen, die Lage zu beherrschen.

Sollten die Maßnahmen in Stufe 1 und 2 nicht ausreichend und ein Versorgungsengpass nicht mehr abzuwenden sein, ruft die Bundesregierung die Notfallstufe aus. Das passiert, wenn eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ eintritt. Der Staat greift in den Markt ein. Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“ und verteilt in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Bestimmte Verbraucher sind dabei gesetzlich geschützt. Sie werden möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt. Energieintensive Industrieunternehmen könnten gezwungen sein, ihre Produktion zu drosseln, damit weniger Gas verbraucht wird. Hier würden die sogenannten Netzausgleichsmaßnahmen greifen, ein Stufenplan der deutschen Behörden, welche Bereiche bei Energienot zeitweise gedrosselt oder abgeschaltet werden.

 

Wie wichtig ist Russland als Erdgaslieferant für Deutschland?
Russland liefert noch immer rund 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases (in der EU knapp 40 Prozent). Sollten Lieferungen aus Russland kurzfristig ausfallen, ist das eine große Herausforderung. Mit diesem Szenario beschäftigen wir uns derzeit intensiv.

 

Wer ist für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems verantwortlich?

Gasnetzbetreiber tragen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems in ihrem jeweiligen Netz. Für das Duisburger Netzgebiet sind die Netze Duisburg dafür verantwortlich.

 

Wie sind die Netze Duisburg als Gasnetzbetreiber auf eine Versorgungskrise vorbereitet?

Für den Fall einer Gasversorgungskrise haben die Unternehmen der Gaswirtschaft den Leitfaden Krisenvorsorge Gas entwickelt. Er enthält Vorgaben zu einheitlichen Abläufen und den damit verbundenen Informationspflichten sowie Kommunikationswegen. Auf dieser Grundlage können die vorgeschriebenen Maßnahmen koordiniert und effektiv umgesetzt werden.

 

Welche Maßnahmen ergreift der Netzbetreiber im Krisenfall?

Im Fall einer Gefährdung und Störung der Gasversorgung sind die Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zu ergreifen. So sieht der Notfallplan Gas, als nationale Maßnahmenvorgabe im Fall eines Versorgungsengpasses, Maßnahmen vor, die im bundesweiten Kontext stehen bzw. auf überregionaler Ebene gesteuert werden. Die Netze Duisburg können keinen Einfluss auf die grundsätzliche Verfügbarkeit der erforderlichen Gasmengen nehmen. Sie sind auf die Liefermengen aus den vorgelagerten Netzen grundsätzlich angewiesen und setzen im Krisenfall die Anforderungen übergeordneter (behördlicher) Einrichtungen vor Ort in Duisburg um. Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Auch die Versorgung einzelner Gaskraftwerke hat einen besonderen Status aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung.

 

Wer gehört zu den geschützten Kunden gemäß Energiewirtschaftsgesetz?
Zu den geschützten Kunden gemäß §53a EnWG gehören:

  • Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
  • Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwärmeanlagen, welche die o.g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können