Rund ums Thema Einspeisung
Wichtige Informationen für alle, die Energie ins Netz einspeisen wollen
Anschlüsse EEG- und KWK-Anlagen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einspeisung von regenerativ und in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugtem Strom.
Die Grundlagen zur Einspeisung bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G)
Sie benötigen für Ihre Einspeisung einen neuen Netzanschluss bzw. eine Änderung des Netzanschlusses?
Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen bzw. vom Errichter der Anlage folgende Angaben:
- Bei Anlagen über 30kW oder Anlagen am Mittelspannungsnetz:
- das ausgefüllte Formular „Anschlussanfrage ab 30 kW”
- Bei Mittelspannung: die geforderten Unterlagen aus der VDE AR-N 4110 (Kapitel 4) bzw.
- Bei Niederspannung: die geforderten Unterlagen aus der VDE AR-N 4105 (Kapitel 4)
- Bei Anlagen bis 30 kWp:
- das ausgefüllte Formular „Anschlussanfrage bis 30 kW”
- die geforderten Unterlagen aus der VDE AR-N 4105 (Kapitel 4)
Wir bitten Sie weiterhin, folgende Unterlagen zu beachten:
- VDEW-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105
- VDEW-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Insbesondere ist hier zu berücksichtigen, dass gemäß Ziffer 5.5 der VDEW-Anwendungsregel die Eigenerzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung > 4,6 kVA symmetrisch dreiphasig anzuschließen ist.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird die Netze Duisburg GmbH den Netzanschluss planen, kalkulieren und Ihnen als Eigentümer*in des Grundstücks ein Angebot zukommen lassen.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA
Die hier genannte „steckerfertige Erzeugungsanlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende EEG-Anlage, die mit einem speziellen Stecker angeschlossen wird.
Sie haben Fragen zu den Vergütungsätzen und zur Abrechnung der eingespeisten Energie?
Wir benötigen für die zukünftigen Abrechnungen immer einen Zählerstand zum 31.12. eines Jahres. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Sie können die Stände auch in unserem Zählerstandsportal erfassen: