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Anschlüsse EEG- und KWK-Anlagen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einspeisung von regenerativ und in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugtem Strom.

Die Grundlagen zur Einspeisung bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G)

Sie benötigen für Ihre Einspeisung einen neuen Netzanschluss bzw. eine Änderung des Netzanschlusses? Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen bzw. vom Errichter der Anlage folgende Angaben:

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA

Die hier genannte „steckerfertige Erzeugungsanlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende EEG-Anlage, die mit einem speziellen Stecker angeschlossen wird.

Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und Betrieb:

  • Alle Erzeugungsanlagen müssen bei der Netze Duisburg GmbH angemeldet werden.
  • Die maximale Erzeugungsleistung von 600 VA wird nicht überschritten und es werden keine weiteren steckerfertigen Erzeugungsanlagen betrieben. Der Anschluss erfolgt in Überschusseinspeisung.
  • Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und wird über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen.

 

Können PV-Anlagen für den Balkon oder Garten auch in Duisburg betrieben werden?
Selbstverständlich können auch Verbraucherinnen und Verbraucher in Duisburg kleine Erzeugungsanlagen in Duisburg betreiben. Bis zu einer maximalen Erzeugungsleistung von 600 Watt können Verbraucherinnen und Verbraucher diese Anlagen auch selbst anmelden.

 Müssen diese Anlagen angemeldet werden?
Ja, der Betrieb einer solchen Anlage ist bei der Netze Duisburg GmbH als zuständigem Verteilnetzbetreiber anzumelden. Darüber hinaus muss die Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, https://www.marktstammdatenregister.de/ .

Nutzen Sie unser Netzanschlussportal und melden Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage an.

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Muss der Stromzähler gewechselt werden?
Klassische Ferraris-Zähler können nicht mehr eingesetzt werden, wenn eine Stecker-PV-Anlage betrieben werden soll. Der Betrieb einer solchen Anlage erfordert einen modernen Zähler mit Rücklaufsperre. Mit der Anmeldung Ihrer Anlage prüfen wir, ob der vorhandenen Zähler gewechselt werden muss. Ist das der Fall, wird der notwendige Zählertausch kostenlos durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Inbetriebnahme Ihrer Anlage dann erst nach dem Zählertausch erfolgen kann.

Sind vor der Inbetriebnahme weitere Überprüfungen notwendig?
Um die Anlage technisch einwandfrei und sicher betrieben zu können, kann es sein, das Umbauten in der Hausinstallation der Verbraucher erforderlich sind, um zum Beispiel die korrekten Steckdosen zu verwenden. Die Nutzung der üblichen Schutzkontaktsteckdosen (Schuko-Steckdose) ist hier nicht zulässig. Erforderlich ist eine sogenannte Energiesteckdose. Auch muss geprüft werden, ob die Leitungen in einem Haus für eine Einspeisung ausreichend dimensioniert sind, um eventuelle Schäden an der Elektroinstallation der Immobilie zu verhindern. Prüfung und eventueller Umbau liegen in der Verantwortung der Verbraucher und müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Welche Anlagen werden von der Netze Duisburg GmbH besonders empfohlen?
Besondere Kaufempfehlungen können wir als Netzbetreiber nicht aussprechen. Für eine Fachberatung sind Elektro-Fachbetriebe die richtigen Ansprechpartner.

Nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal und melden Sie Ihre PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 25 kW an.

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Anmeldung für Erzeugungsanlagen

Für eine Anlage < 25 kW benötigen wir nach dem Standardnachweisverfahren folgende Informationen, die Sie zum Teil selbst bereitstellen und zum Teil von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Anlagenhersteller einfordern können:

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen.
     
  • Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
     
  • Antragstellung (E.1_4105)
     
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (E.2 _4105)
    (Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen das Auswahlblatt Messkonzepte.)
     
  • ggf. Zertifikat für den integrierten NA-Schutz nach TAR 4105 (E.6_4105)
     
  • ggf. Auszug aus dem Prüfbericht für den integrierten NA-Schutz (E.7_4105)
     
  • ggf. Antrag auf Zählerwechsel (Antrag auf Zählerwechsel-Netznutzung Strom) und eine Kopie des aktuell gültigen Installateurs-Ausweis (gilt nur für Installateure, die nicht bei uns konzessioniert sind) 

 

Für Speicheranlagen

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung endet sodann mit dem Versand der Einspeisezusage. Der Einspeisezusage liegen ggf. Angebote über eine notwendige Anschlussverstärkung und über eine notwendige technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements bei. Wir empfehlen Ihnen, Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Einspeisezusage zu erwerben.

 

Inbetriebsetzung

Als Voraussetzung für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage

  • liegt Ihnen unsere Einspeisezusage vor.
     
  • wurden ggf. vorliegende Angebote (z.B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder einer notwendigen technischen Steuerung) von Ihnen beauftragt und von uns ausgeführt.
     
  • liegt uns für den Fall, dass die Netze Duisburg GmbH Messstellenbetreiber ist, der Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen die ggf. notwendige Zählersetzung bitte mit dem wMSB ab.
     
  • wurde der ggf. notwendige Zählerwechsel durchgeführt. 
     
  • liegt uns das Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8_4105) für Erzeugungsanlagen oder Speicher vor.
     
  • wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Liegen alle Unterlagen vor, vereinbaren wir mit Ihnen oder der von Ihnen beauftragen Elektrofachfirma einen Termin zum Zählerwechsel und Netzparallelnahme Ihrer Anlage. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden müssen.

Die Anmeldung über unser Netzanschlussportal ist aktuell leider noch nicht möglich.

Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „Erzeugungs- und Speicheranlagen“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de

 

Anmeldung für Erzeugungsanlagen

Für eine Anlage >25 kW bis 135 kW benötigen wir nach dem Standardnachweisverfahren folgende Informationen, die Sie zum Teil selbst bereitstellen und zum Teil von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Anlagenhersteller einfordern können:
 

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen.
     
  • Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
     
  • Antragstellung (E.1_4105)
     
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (E.2 _4105)
    (Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen das Auswahlblatt Messkonzepte.)
     
  • ggf. Zertifikat für den integrierten NA-Schutz nach TAR 4105 (E.6_4105)
     
  • ggf. Auszug aus dem Prüfbericht für den integrierten NA-Schutz (E.7_4105)

 

Planen Sie eine Erzeugungsanlage > 100 kW(p), so ist diese gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ zu betreiben. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte den von Ihrem Direktvermarkter angegebenen Bilanzkreis mit. Nutzen Sie zur Mitteilung dieser und weiterer Informationen bitte die Anlage 4 aus dem Beschluss BK6-16-200 der Bundesnetzagentur und senden diese an netzanschluss@netze-duisburg.de.

Planen Sie eine Erzeugungsanlage > 100 kW(p), so nimmt diese am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte die

  - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

  - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0.

 

Für Speicheranlagen

 

Planen Sie eine Speicheranlage > 100 kW, so nimmt diese am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall, unter redispatch@netze-duisburg.de, vor der Inbetriebsetzung, bitte die

  - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

  - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0. www.netze-duisburg.de/netz-nutzen/redispatch

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung endet sodann mit dem Versand der Einspeisezusage. Der Einspeisezusage liegen ggf. Angebote über eine notwendige Anschlussverstärkung und über eine notwendige technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements bei. Wir empfehlen Ihnen, Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Einspeisezusage zu erwerben.

 

Inbetriebsetzung

Als Voraussetzung für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage

  • liegt Ihnen unsere Einspeisezusage vor.
     
  • wurden ggf. vorliegende Angebote (z.B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder einer notwendigen technischen Steuerung) von Ihnen beauftragt und von uns ausgeführt.
     
  • liegt uns für den Fall, dass die Netze Duisburg GmbH Messstellenbetreiber ist, der Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen die ggf. notwendige Zählersetzung bitte mit dem dritten Messstellenbetreiber ab.
     
  • wurde der ggf. notwendige Zählerwechsel durchgeführt.
     
  • liegt uns das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen oder Speicher vor.
     
  • wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Liegen alle Unterlagen vor, vereinbaren wir mit Ihnen oder der von Ihnen beauftragen Elektrofachfirma einen Termin zum Zählerwechsel und Netzparallelnahme Ihrer Anlage. 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden müssen.

 

 

Die Anmeldung über unser Netzanschlussportal ist aktuell leider noch nicht möglich.

Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „Erzeugungs- und Speicheranlagen“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de

 

Anmeldung

Für die Netzanschlussprüfung von Anlagen ≥ 135 kW werden nach dem Standardnachweisverfahren folgende Informationen benötigt, die Sie zum Teil selbst bereitstellen und zum Teil von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Anlagenhersteller einfordern können. Anhand dieser Unterlagen führen wir als Netzbetreiber die Grobplanung durch (Festlegung von Netzanschlusspunkt, Angebot für kostenpflichtige Leistungen).

 

Wir benötigen:

- Antragstellung für Netzanschlüsse in der Mittelspannung (E.1_4110)

- einen Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage und der mögliche Standort einer Transformatorenstation hervorgehen.

- Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung (E.8_4110, Seite 1 und Seite 3, bei Speicheranlagen zusätzlich Seite 4)

- Einheitenzertifikat nach TAR 4110 (E.13_4110) einschließlich dem Auszug aus dem Prüfbericht "Netzverträglichkeit" der FGW TR 3 (meist als "Evaluierungsbericht" bezeichnet.)

- Komponentenzertifikat nach TAR 4110 (E.14_4110, soweit erforderlich)

- Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) ist gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ zu betreiben. Teilen Sie uns daher vor der Inbetriebnahme bitte den von Ihrem Direktvermarkter angegebenen Bilanzkreis mit. Nutzen Sie zur Mitteilung dieser und weiterer Informationen bitte die Anlage 4 aus dem Beschluss BK6-16-200 der Bundesnetzagentur und senden diese an netzanschluss@netze-duisburg.de.

Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) nimmt am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall, unter redispatch@netze-duisburg.de, vor der Inbetriebsetzung, bitte die

  - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

  - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0. www.netze-duisburg.de/netz-nutzen/redispatch

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir sodann unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz (in TAR 4110 auch "Grobplanung" genannt). Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden.

 

Anschlussprozess gemäß TAR 4110

Am Ende dieser "Grobplanung" übermitteln wir Ihnen alle notwendigen Netzdaten für die Planung Ihrer Kundenanlage am Mittelspannungsnetz und unterbreiten Ihnen ein Angebot für kostenpflichtige Leistungen (z. B. für einen Neuanschluss, eine Anschlussverstärkung oder eine technische Einrichtung zur Umsetzung des notwendigen Netzsicherheitsmanagements).

Mit Ihrer Beauftragung reichen Sie das nun vervollständigte Datenblatt der Erzeugungsanlage/des Speichers (Vordruck E.8) ein. Anschließend stellen wir Ihnen den sogenannten Netzbetreiber-Abfragebogen (E.9) zur Verfügung. Für den weiteren Anschlussprozess beauftragen Sie bitte ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen, das die Anlagenkonformität gemäß der TAR 4110 prüft und den Anschlussprozess bis zur Inbetriebnahme begleitet.

 

Für den Anschlussprozess Ihrer Kundenstation sowie Ihrer Erzeugungsanlage stellen wir Ihnen nachfolgend alle gemäß TAR 4110 zu verwendenden Vordrucke zur Verfügung:

E.1_4110 Antragstellung

E.2_4110 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

E.3_4110 Netzanschlussplanung

E.4_4110 Errichtungsplanung

E.5_4110 Inbetriebsetzungsauftrag

E.6_4110 Erdungsprotokoll

E.7_4110 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen

E.8_4110 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung

E.9_4110 Netzbetreiber-Abfragebogen (erhalten Sie vom Netzbetreiber)

E.10_4110  Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und Speicher

E.11_4110 Inbetriebsetzungerklärung Erzeugungsanlage/Speicher

E.12_4110 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher (erstellt das von Ihnen beauftragte akkreditierte Zertifizierungsunternehmen)

E.13_4110 Einheitenzertifikat (erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)

E.14_4110 Komponentenzertifikat (erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit)

E.15_4110 Anlagenzertifikat (erstellt das von Ihnen beauftragte akkreditierte Zertifizierungsunternehmen)

E.16_4110 Betriebserlaubnisverfahren (erhalten Sie vom Netzbetreiber)

 

Die Anmeldung über unser Netzanschlussportal ist aktuell leider noch nicht möglich.

Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „Notstromaggregat“ und der Objektadresse an: ✉ netzanschluss@netze-duisburg.de

 

 

Anmeldung

Für die Netzanschlussprüfung von Notstromaggregaten werden Informationen benötigt. Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist es wichtig festzustellen, in welcher Betriebsart Ihr Notstromaggregat betrieben werden soll. Folgende Betriebsarten können unterschieden werden:

 

Variante 1:       Das Notstromaggregat wird ausschließlich im Inselbetrieb betrieben:

Da das Notstromaggregat zu keiner Zeit netzparallel betrieben wird oder in das öffentliche Netz einspeist, ist keine Anmeldung notwendig.

 

Variante 2:       Das Notstromaggregat wird maximal 100 ms netzparallel betrieben:

Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt B.4 „Notstromaggregate“ ein. Herstellererklärung über eine maximale Synchronisierdauer von 100 ms.

 

Variante 3:       Das Notstromaggregat wird zum Probebetrieb (z. B. ein Mal im Jahr) länger
 als 100 ms netzparallel betrieben:

Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt B.4 „Notstromaggregate“ ein.

Sollte der Probebetrieb der Anlage nicht für Sicherheitszwecke (gemäß DIN 6280-13 bzw. DIN VDE 0100-560) erfolgen, so gilt das Notstromaggregat als Erzeugungsanlage und der Nachweis über die elektrischen Eigenschaften muss entsprechend der oben aufgeführten Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen erfolgen.

Planen Sie ein Notstromaggregat > 100 kW, so nimmt dieses am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall unter redispatch@netze-duisburg.de vor der Inbetriebsetzung bitte die

- Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

- Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0.

 

Variante 4:         Das Notstromaggregat wird zur Verringerung von Leistungsspitzen länger
 als 100 ms netzparallel betrieben:

Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt B.4 „Notstromaggregate“ ein.

Das Notstromaggregat gilt in dieser Variante als Erzeugungsanlage. Demgemäß erfolgt der Nachweis über die elektrischen Eigenschaften entsprechend der oben aufgeführten Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen.

Planen Sie ein Notstromaggregat > 100 kW, so nimmt dieses am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebnahme bitte die 

- Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die

- Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0. www.netze-duisburg.de/netz-nutzen/redispatch

 

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Für Notstromaggregate der Varianten 3 und 4 nehmen wir mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen sodann unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden.

 

Inbetriebsetzung

Bitte vereinbaren Sie oder die von Ihnen beauftrage Elektrofachfirma für die Inbetriebsetzung von Notstromaggregaten der Varianten 3 und 4 einen Termin mit uns.

Sie haben Fragen zu den Vergütungsätzen und zur Abrechnung der eingespeisten Energie?


Wir benötigen für die zukünftigen Abrechnungen immer einen Zählerstand zum 31.12. eines Jahres. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Sie können die Stände auch in unserem Zählerstandsportal erfassen:

Zum Zählerstandsportal

 

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Reddig
☏  0203 604-4230
🖷  0203 604-2052
eeg-kwk@netze-duisburg.de